Altersvorsorge & Vermögensbildung

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (Gesetz zur Neuordnung der einkommenssteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen) zum 1. Januar 2005 wurde der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung – also zur Besteuerung der Renten und nicht der Beiträge – geschaffen. Das Alterseinkünftegesetz ist dabei in 3 Schichten unterteilt:

  1. Basisversorgung,
  2. Zusatzversorgung und
  3. Kapitalanlageprodukte.

Kernpunkt ist dabei die Steuerfreistellung der Beiträge zu den Schichten 1 und 2.

Basisversorgung

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • berufsständische Versorgung
  • Alterssicherung der Landwirte
  • Rürup-Rente

Zusatzversorgung

  • Riester-Rente (z. B. für Arbeitnehmer, ALG/ALG2-Empfänger, etc.)
  • Betriebliche Altersvorsorge – in Form von:
    • Direktversicherung – überschaubar und einfach
    • Pensionskasse – eine flexible Alternative zur Direktversicherung
    • Pensionsfonds – das ideale Instrument zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
    • Unterstützungskasse – rückgedeckt: Versorgung von Führungskräften, die konkursgesichert ist
    • Unterstützungskasse – pauschal dotiert: im Unternehmen eine eigene „Bank“
    • Pensionszusage – spart Steuern, allerdings nicht ohne Risiken und Nebenwirkungen

Aufgrund einer hohen staatlichen Förderung haben Beschäftigte mit der betrieblichen Altersvorsorge die Möglichkeit, mit geringem Aufwand für Ihr Alter vorzusorgen.

Und auch für Unternehmen entstehen interessante Varianten zur Einsparung von Steuern und Lohnnebenkosten oder zur Innenfinanzierung.